Erhard Finken - Mit Strategie zum Erfolg

 

 

Das können wir für SIE tun:

Finanzbuchhaltung 

Lohnbuchhaltung

(Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle)

(Lfd. Lohnabrechnung)

Wichtiger Hinweis:

Es werden nur Tätigkeiten im gesetzlich zulässigen Rahmen des § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG übernommen!