► Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
► Lohnsteuer- / Krankenkassenmeldungen
► Beitragsnachweise/Meldungen für Krankenkassen und Berufsgenossenschaft
► Druck (auf Wunsch auf Versand) der Lohnzettel
► Bescheinigungen für Arbeitnehmer
► Lohnjournal
► Auswertungen und Statistiken nach Vereinbarung
Eine Übernahme ist auch während des laufenden Geschäftsjahres möglich.
Wichtiger Hinweis:
Es werden nur Tätigkeiten im gesetzlich zulässigen Rahmen des § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG übernommen!